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Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

  • kfranz4
  • vor 14 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit
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Im Zuge der EU-Verordnung (EU) 2023/1115 – EUDR (European Union Deforestation Regulation) möchten wir Sie darüber informieren, dass auch wir von den Anforderungen dieser Verordnung betroffen sind. 


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Die EUDR verpflichtet alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringen, sicherzustellen, dass diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. 

Zu den betroffenen Rohstoffen zählen u. a. Kautschuk, Holz sowie deren Folgeprodukte. 


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Als Hersteller und Lieferant von Produkten, die teilweise aus

den genannten Materialien bestehen, arbeiten wir intensiv

daran, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und unsere Lieferketten transparent, nachhaltig und rechtskonform

nach den EU-Anforderungen auszurichten.  


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Was bedeutet das für Sie als Kunde? 

  • Unsere Produkte werden den Anforderungen der EUDR entsprechen, sobald die Verordnung in Kraft tritt. 

  • Sollte sich bei bestimmten Produktgruppen zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, werden wir Sie aktiv und rechtzeitig kontaktieren. 

  • Unser Ziel ist es, gemeinsam eine nachhaltige und gesetzeskonforme Lieferkette sicherzustellen - ohne Mehraufwand oder Risiko für Sie als Kunde.  

 

Für Rückfragen oder einen Austausch zur EUDR-Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. 



 

 
 
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