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Schwellenrampe aus Aluminium – jetzt mit Hilfsmittelnummer im GKV-System

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Unsere Schwellenrampe aus Aluminium (Modelle RAMPE-AW-TR301-40, RAMPE-AW-TR301-50 und RAMPE-AW-TR301-60) ist ab sofort offiziell im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet – mit eigener Hilfsmittelnummer.



Das bedeutet: Die Rampen können direkt über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beantragt und erstattet werden.


Ideal für barrierefreie Übergänge bei Türschwellen – stabil, leicht und mobil.


Direkt zum Onlineshop.


 
 
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